**Angaben zu Verbrauch und Reichweite:
Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie:
Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km.
Kia e-Soul mit 39,2-kWh-Batterie:
Stromverbrauch kombiniert 15,6 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km.
Effizienzklassen: A+
Kia Niro EV mit 64-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert 16,2 km; CO₂-Emission kombiniert 0 g/km.
Effizienzklasse: A+++
Die Werte wurden nach dem neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, wurden bei der Ermittlung der CO2-Emission nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziell spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der bei uns und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, unentgeltlich erhältlich ist.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Die angegebene Reichweite bezieht sich nur auf den Kia e-Soul mit 64 kWh Akku. Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
Wichtige Hinweise: Da die Typzulassung sämtlicher Kia Modelle und Varianten ab sofort anhand des neuen, realitätsnäheren Prüfzyklus „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) erfolgt, kann es zur Erhöhung der anzugebenden CO₂- und Verbrauchswerte, und damit letztlich auch zu höheren Kfz-Steuerverpflichtungen kommen.
Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattung.
*Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Elektrofahrzeugen (EV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70%. Wie Sie einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken können, entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter www.kia.com/de/garantie.
1Umweltbonus, Innovationsprämie
Die Innovationsprämie beläuft sich beim Kauf eines Elektrofahrzeugs bei Beantragung im Jahr 2023 auf 6.750 Euro (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro) bzw. 4.500 Euro (Nettolistenpreis über 40.000 Euro und bis 65.000 Euro). Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von 4.500 Euro bzw. 3.000 Euro für Elektrofahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren 2.250 Euro bzw. 1.500 Euro für Elektrofahrzeuge als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Ab dem 01.09.2023 wird die Innovationsprämie auf Privatpersonen beschränkt. Bei Anträgen, die ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 gestellt werden, wird die Innovationsprämie ausschließlich für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis 45.000 Euro gewährt und beläuft sich dann auf 4.500 Euro (3.000 Euro staatlicher Zuschuss und weitere 1.500 Euro Herstelleranteil durch Reduzierung des Nettokaufpreises). Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2024. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des gestellten Antrags. Der Herstelleranteil von 2.250 Euro bzw. 1.500 Euro ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
4Abhängig von gewählter Ausstattung. Je nach Ausstattung gegen Aufpreis erhältlich. Die Fahrassistenz-Systeme dienen der Unterstützung und sind kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil. Das Fahrverhalten muss stets den eigenen Fähigkeiten, den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Fahrassistenz-Systeme sind keine Fahrautomatik. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch.